Provisionsteilung: Was ändert sich für Käufer und Verkäufer von privaten Wohnimmobilien?
„Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.“ Diese Binsenweisheit galt bislang jedoch nicht beim Kauf beziehungsweise Verkauf von Wohnimmobilien. Stattdessen lastete in weiten Teilen Deutschlands die gesamte Provision auf dem Käufer. Mit einer neuen Gesetzesreform wurde nun jedoch bundeseinheitlich die Provisionsteilung veranlasst. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bei Immobiliengeschäften eine neue Regelung: Käufer von Wohnimmobilien sollen künftig nicht mehr Maklerprovision zahlen als Verkäufer. Das ist die simple Grundidee hinter der Gesetzesreform zur Provisionsteilung. Gerechte Aufteilung der Provision Wer den Immobilienmakler beauftragt, muss ihn auch bezahlen oder sich zumindest an den Kosten beteiligen. Klingt logisch. Allerdings lag hierzu bislang...